AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der jeweils gültigen Fassung für alle Verträge zwischen der Valmedia AG (nachfolgend «Valmedia» oder «Drucker») und Dritten (nachfolgend «Kunde» oder «Auftraggeber») über die Erbringung von Leistungen der Valmedia, soweit Valmedia nicht einer abweichenden Vereinbarung schriftlich (inkl. Fax oder E-Mail) zugestimmt hat. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen. Allfällige Valmedia zugestellte AGB des Auftraggebers sind auf jeden Fall unwirksam. 


Offerten

Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Im Interesse der Klarheit und Sicherheit sind alle Offerten und Auftragsbestätigungen schriftlich abzugeben. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 10 Tagen. 


Inhalt Druckvertrag

Der Drucker verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Drucksache und der Auftraggeber zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Darunter fallen auch die Kosten für die Herstellung von Druckplatten oder Bearbeitung von Daten, die separat ausgewiesen werden können. Eine Herausgabepflicht des Druckers für Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht für den Drucker jedoch nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart. 


Vom Kunden zu lieferndes Material 

Der Kunde stellt Valmedia das zur Erfüllung des Auftrages erforderliche Material (insbesondere Daten) zum vereinbarten Termin und in der mit Valmedia vereinbarten Qualität zur Verfügung. Kann Valmedia wegen vom Kunden zu vertretenden Ereignissen den Auftrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen (z.B. wegen verspäteter Datenanlieferung oder unzureichender Qualität des angelieferten Materials), ist Valmedia berechtigt, die bei ihr daraus resultierenden Mehrkosten (insbesondere für Maschinenstillstandzeiten, höhere Kosten aufgrund notwendiger Auftragserfüllung in Nacht- oder Wochenendschichten, Mehrkosten für Papier und Druckplatten) dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen. 


Vertragsgemäss eingekauftes Material 

Auf Verlangen des Auftraggebers, insbesondere in Erfüllung des Druckvertrages, eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden vom Drucker unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert. 


Preise 

Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MWST. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können und deren Preiskonsequenzen dem Auftraggeber mitgeteilt werden müssen. Ändert sich die Preisbildung zwischen dem Vertragsschluss und der Lieferung durch Umstände, die nicht vorhersehbar waren (insbesondere Währungsschwankungen und Lieferantenpreise), so ist Valmedia berechtigt, die Preise einseitig entsprechend anzupassen. 


Aufträge für Dritte

Will der Auftraggeber den Druckauftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an einen Dritten zu stellen, abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei des Druckers und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus. 


Zahlungsbedingungen 

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt der Kunde automatisch in Verzug. Er schuldet Valmedia diesfalls einen Verzugszins von 10% p. a.. Der Kunde darf Ansprüche gegen Valmedia nur mit Zahlungsansprüchen von Valmedia verrechnen, wenn Valmedia diese ausdrücklich anerkannt hat oder wenn sie auf einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil beruhen. Sollten die Rechte von Valmedia in Gefahr sein, weil der Kunde zahlungsunfähig geworden ist, kann Valmedia mit der Auftragsausführung so lange aussetzen, bis die vertraglich vereinbarten Pflichten erfüllt sind. Valmedia kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dessen Erfüllung nicht in angemessener Zeit sichergestellt ist. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum des Druckers. Der Drucker kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist der Drucker berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten. 


Lieferfristen 

Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Drucker eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw.Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Drucker kein leichtes oder grobes Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. 


Übergang von Nutzen und Gefahr, Zeitpunkt der Leistungserfüllung 

Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit der Bereitstellung der Waren zum Versand auf den Kunden über, selbst wenn der Versand ausnahmsweise auf Kosten von Valmedia erfolgt. Die Erfüllung der Pflichten von Valmedia ist abgeschlossen mit Abgang bzw. Übergabe der Waren an den Frachtführer, Transporteur etc. Die Versicherung gegen Verlust oder Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden. 


Abnahmeverzug 

Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern. 


Skizzen und Entwürfe

Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird. 


Urheberrechte

Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Druckers. 


Eigentumsrechte an Daten, Urheberrechte des Auftraggebers 

Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers bleiben gewahrt. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart. 
Reproduktionsrecht 
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Drucker zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung. 


Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge 

Die von einer Druckerei erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der Druckerei. 
Mehraufwand Vom Auftraggeber oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber dem Angebot verursachter Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. Überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt. 


Autorkorrekturen

Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet. 


Branchenübliche Toleranzen

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Drucker durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden des Druckers. 


Mehr- oder Minderlieferung 

Unterschreitet oder übersteigt die gelieferte Menge die bestellte Quantität um nicht mehr als 10%, so gilt der Vertrag in dieser Beziehung als erfüllt. Der Drucker ist berechtigt, die tatsächlich gelieferte Menge bis zu einer Mehrauflage von 10% in Rechnung zu stellen. Dem Drucker wird eine 10% Mehr- oder Minderlieferung zugestanden.


Vom Kunden geliefertes Material 

Vom Kunden beschafftes Material ist dem Drucker frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 


Abrufaufträge 

Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Lieferungen, Verpackung Ist nichts Anderes vereinbart, sind die Transportkosten nicht in den Preisen enthalten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn diese nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden. 


Mängelrüge 

Der Auftraggeber prüft sorgfältig, ob das erhaltene Produkt vertragskonform ist. Er vergewissert sich auch, dass alle Korrekturen und Ergänzungen berücksichtigt sind. Mängel sind sofort nach der Entdeckung, spätestens aber innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Produkt als mängelfrei und angenommen. Nicht als Mängel gelten geringfügige Abweichungen des Materials in Farbe, Struktur und Gewicht sowie in Druckbild und Druckfarbe. Keine Mängel sind ferner Fehler, die der Auftraggeber vor oder mit der Erteilung des «Gut zum Druck» hätte korrigieren können. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Zeit eine Wiedergutmachung des Mangels. Ist eine Mangelhaftung gegeben, so hat der Drucker das Recht, nicht aber die Pflicht, das mangelhafte Produkt nach eigener Wahl zu verbessern oder durch ein mangelfreies Erzeugnis zu ersetzen. Jegliche Haftung für Mangelfolgeschäden wird, soweit gemäss Art. 100 und 101 OR zulässig, wegbedungen. 


Haftungsbeschränkungen 

Dem Drucker übergebene Manuskripte, Daten, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen. 


Bei elektronischen Daten und Datenübernahme 

Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt der Drucker keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird vom Drucker nicht übernommen. Die Haftung des Druckers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. 


Verwendete Sprachen 

Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die dem Drucker vom Auftraggeber geliefert werden, übernimmt der Drucker keine Haftung. 


Kontroll- und Prüfdokumente 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Der Drucker haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung des Druckers beschränkt sich auf grobes Verschulden. 


Archivierung von Arbeitsunterlagen 

Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten usw.) besteht für den Drucker nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung des Druckers für den Verlust von Daten den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen. 


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Druckort. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Druckortes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
 
Visp, Januar 2022